Kreisgruppe Mannheim

BUND und NABU sehen Orchideenbestand in der Feudenheimer Au in Gefahr

In der Feudenheimer Au hat sich die Bienenragwurz, eine Orchideenart, ausgebreitet. DerenHauptvorkommen befindet sich genau in dem Wiesenbereich, der für die Fahrradbrücke überbautwerden soll. Die Mannheimer Umweltverbände appellieren an die Verantwortlichen, dieses Vorkommenzu erhalten und Alternativen für den Fahrradweg zu schaffen.

Gabriele Baier, Vorsitzende des BUND Mannheims erklärt dazu: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bienenragwurz in der Au ausgebreitet hat. Es macht deutlich, dass Wiesen auf ungestörten Böden ein großes Artenpotential bergen, das mit einer entsprechenden Pflege recht einfach entwickelt werden kann. Die Bienenragwurz ist eine europaweit besonders geschützte Art, nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes darf deren Lebensraum nicht zerstört werden. Da auch das Ziel der Umgestaltung der Feudenheimer Au in einer ökologische Aufwertung liegt, ist nach Ansicht des BUND der Erhalt dieser Art und ihres Lebensraums vorrangig sicherzustellen. Eine Ausbreitungsmöglichkeit indie neu geplanten Wiesen auf ehemaligen Ackerflächen, wie von den Planern erhofft, sehen wir alsunrealistisch an, da dort andere Bodenverhältnisse vorliegen und die Bienenragwurz in einernährstoffeichen Fettwiese keine Entwicklungsmöglichkeit hat. Eine Ausbreitung in gleichen Bodenverhältnisse am Nordrand der Au ist nach derzeitigem Planungsstand nicht möglich, da derBoden dort für die Anlage des Sees abgetragen und mit Folie versiegelt wird.“

Und Paul Hennze, Vorsitzender des NABU Mannheim ergänzt: „Den Ausbau eines guten Fahrradwegesystems begrüßen wir ausdrücklich, er darf jedoch nicht auf Kosten des Artenschutzes erfolgen. Wir erwarten von der BUGA Gesellschaft und der Stadtverwaltung verstärkte Anstrengungen, eine alternative Trassenführung, z.B. entlang des Aubuckels, vorzulegen. In den Sitzungen des RundenTisches, in dem die Umweltverbände mit den Verantwortlichen der Planungen die ökologischen Belange des Grünzugs besprechen, wurde unser Anliegen bisher abgelehnt. Es kann nach Ansicht des NABU nicht sein, dass mit der Leitentscheidung des Gemeinderats zur BUGA 2023 keinerlei Anpassungen der Planung an den Artenschutz mehr möglich sein sollen, auch der Gemeinderat muss sich an die Naturschutzgesetzgebung halten. Zudem basiert die Gemeinnützigkeit der BUGA 2023 Gesellschaft auf ihrem Eintreten für den Natur- und Artenschutz, es ist nicht nachvollziehbar, dass sieden Artenschutz derart missachtet.“

Der Bericht von Mannheimer Morgen am 11.01.2019: Neue Einwände gegen Radweg