Kreisgruppe Mannheim

Erfolg des BUND! Keine Kleingärten im Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Anlage von 26 Kleingärten im LSG Feudenheimer Au untersagt.

31.01.2020 - Notwendig wurde die Befassung der Aufsichtsbehörde mit diesen Planungen, weil der BUND im Oktober 2019 gegen die naturschutzfachliche Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Mannheim Widerspruch eingelegt und bis zur Klärung des Sachverhalts einen Baustopp verlangt hatte.

Nach Auffassung des BUND in der Begründung des Widerspruchs sind die von der UNB genannten Gründe für eine Verlagerung in das LSG, nämlich Schaffung eines freien Aublicks und Erschließung der Au für Fahrräder, keine Rechtfertigung für die Baumaßnahme. Diese wurde gutachterlich als 'erhebliche Beeinträchtigung für den Naturhaushalt Boden und Pflanzen/Biotope sowie für das Landschaftsbild' bewertet.

Gabriele Baier und Wolfgang Schuy, Vorsitzende des BUND Mannheim, sind erfreut:
„Wir freuen uns, dass das RP als Obere Naturschutzbehörde sich offensichtlich unserer Begründung angeschlossen hat und den Bau der Kleingärten im LSG nicht zulässt. Wir haben die Entscheidung bisher nur aus der mündlichen Aussage des Oberbürgermeisters im Konversionsausschuss und erwarten in Kürze die schriftliche Begründung aus Karlsruhe. Die Entscheidung ist ein ermutigendes Signal, dass Eingriffe in den Naturhaushalt auch bei den Grünzugplanungen auf ihre Vermeidbarkeit überprüft werden müssen, wie es das Bundesnaturschutzgestz verlangt.“

Presseartikel:

Neue Gärten wegen Radweg: Behörde sagt "Nein" (Mannheimer Morgen, 31.01.2020)

Baustopp in der Au: Freude bei den Naturschützern (Mannheimer Morgen, 01.02.2020)