Kreisgruppe Mannheim

Stellungnahme von BUND Mannheim, NABU Mannheim und Greenpeace MannheimHeidelberg zum Stand des Waldumbaus im Kollekturwald durch die Landschaftsagentur Plus GmbH.

17. Dezember 2020 | Wälder

Wir beziehen uns auf die Machbarkeitsstudie und die FFH Vorprüfung der Baader Konzept GmbH Mannheim vom April 2020.

Sehr geehrte Frau Dr. Rensing, sehr geehrte Frau Dr. Mahr, sehr geehrter Herr Dr. Wilhelm,

wir begrüßen die Zielsetzung des Projekts, den Kollekturwald in einen natürlichen Traubeneichen-Hainbuchenwald zu entwickeln und die invasive Spätblühende Traubenkirsche zu entfernen.
Bei der Berechnung der Ökopunkte und der Verträglichkeit mit dem FFH-Gebietsstatus Baden-Württemberg sehen wir zum jetzigen Planungsstand vom November 2020 noch Mängel, die nach unserem Verständnis bearbeitet werden müssen, um die Schäden, die bei solch einer umfangreichen Maßnahme entstehen, auf ein Minimum zu reduzieren.

1. Berechnung der Ökopunkte

Für die Anrechnung der neu geschaffenen ökologischen Aufwertung der Waldbiotope ist es von zentraler Bedeutung, dass der Ist-Zustand korrekt erfasst wird. Nur auf Basis einer umfänglichen Erfassung kann die Aufwertung bilanziert werden.

Die genehmigten Ausgangswerte sind nach unserer Einschätzung unzureichend erfasst, folgende Biotoptypen wurden nicht bewertet:

  • Waldsäume: vor allem entlang der Riedbahn sind teils gut ausgebildete Krautsäume vorhanden, teils mit Sandrasenanteilen, die nicht erfasst und bilanziert wurden. Wir fordern eine komplette Erfassung der Waldsäume.

  • Traubeneichen-Buchenwald: Die schon vorhandenen Habitatbäume wurden nicht erfasst. Diese müssen noch in die Bilanz aufgenommen werden.

Folgender Biotoptyp ist nicht mehr vorhanden:

  • Sandrasen: Die im PEPL beschriebene Sandrasenfläche entlang des Krähenflügelwegs ist im Entwicklungsplan als Erhaltungsmaßnahme festgeschrieben. Trotzdem wurden an dieser Stelle eine Aufforstung betrieben und der Sandrasen vernichtet und damit auch nicht bilanziert. Die Neuanlage der Sandrasen darf nach unserer Auffassung nicht als Aufwertung berechnet werden, sondern ist als Wiederherstellung der unrechtmäßig vernichteten Sandrasen zu betrachten.

Die Zurückdrängung lichtliebender Neophyten ist bereits im Natura 2000 Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) von 2009 als Erhaltungsmaßnahme (Maßnahmenblock 5.7) für den Hainsimsen-Buchenwald beschrieben, diese Maßnahmen wurden nach unserer Kenntnis in den letzten Jahren nicht umgesetzt, sodass sich der Zustand des Waldes eher verschlechtert hat. Dieser Umstand muss in der Bilanzierung mit berücksichtigt werden, denn Erhaltungsmaßnahmen können nicht ins Ökokonto aufgenommen werden.

Nur heimische Baumarten aus kontrollierten Herkünften und mit möglichst breitem innerartlichem Genpool können die hohe Punktezahl rechtfertigen.
Wenn die Maßnahmen ökokontofähig sein sollen, dürfen nur heimische Baumarten gepflanzt werden. Die Durchführungsbeschreibung für sämtliche Maßnahmen muss deshalb angepasst werden, und statt überwiegend heimische Laubbaumarten ausschließlich heimische Laubbaumarten festgesetzt werden.

2. Natura 2000 Gebietsverträglichkeitsprüfung

Die Zielsetzung der Waldumbaumaßnahme hin zu einem naturnahen Traubeneichen- Buchenwald ist zu begrüßen und entspricht der Zielsetzung des FFH Gebiets.
Die Methode ist jedoch kritisch zu hinterfragen, der Einsatz von schwerem Gerät, 20t Bagger nach Auskunft der Landschaftsagentur Plus, hat negative Auswirkungen auf den Boden und das Herausziehen der Traubenkirschen wird zu vielfältigen Wurzelschäden bei den verbliebenen Bäumen führen.
Auch die Auswirkung des großflächigen Einsatzes auf die FFH-Arten Hirschkäfer, Heldbock, Fledermäuse sind nicht absehbar.

Für den Hirschkäfer sind tiefe Bodenbearbeitung als Gefährdungsursache belegt. In der FFH Vorprüfung wird als Vermeidungsmaßnahme von Schäden an der Hirschkäferpopulation die Kontrolle von potentiellen Habitatbäumen im Bereich der ausgewiesenen Lebensstätten und der Erhalt von Habitatbäumen beschrieben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn die heimischen Bäume sollen ja grundsätzlich erhalten werden. Ein weitergehender Schutz der Bäume und seiner Wurzeln muss gewährleistet sein. Auf den Einsatz von schweren Gerät muss großräumig um die betreffenden Bäume verzichtet werden, die Rodung der Traubenkirschen in dem Bereich muss sorgsam und punktuell erfolgen, um Verletzungen des Wurzelwerks der Habitatbäume zu verhindern

Gleiches gilt für den Heldbock.

Auch für die Bechsteinfledermaus gilt, dass nicht erst kurz vor den Baumaßnahmen, die über den Winter erfolgen, eine Prüfung potentieller Habitatbäume vorgenommen werden soll, denn über die Winterquartiere der Bechsteinfledermaus ist wenig bekannt. Die Art verbringt die Sommerperiode im Wald, die Wochenstuben sind vor allem in Buchen- und Eichenbeständen zu finden. Von daher muss eine Kartierung und Kontrolle potentieller Habitatbäume über die Sommermonate erfolgen.

Die in der FFH-Vorprüfung beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind nach unserer Ansicht vollkommen unzureichend und können damit eine erhebliche Beeinträchtigung für das Gebiet nicht ausschließen.

Auch die Auswirkungen der immer noch großflächigen Rodungen von 1 bis 4 ha je Fläche auf die Lebensräume sind immens. Eine deutlich erhöhte Temperatur, gestörte Böden, starker Entzug von Nährstoffen ist zu erwarten. Die damit einhergehenden veränderten Umweltbedingungen und deren Einfluss auf Flora und Fauna sind in der Vorprüfung überhaupt nicht berücksichtigt worden.

Wir fordern daher eine Gebietsverträglichkeitsprüfung für die geplanten Maßnahmen im FFH Gebiet des Kollekturwalds vor allem in Bezug auf die Methoden der Umsetzung. Die nötigen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen müssen in die Maßnahmenblätter mit aufgenommen werden, um dauerhaft verbindlich festgelegt zu sein.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des OVG Bautzen vom 9. Juni 2020 (4 B 126/19), das eine Gebietsverträglichkeitsprüfung für die forstwirtschaftliche Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten fordert.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Kaufmann, Greenpeace Mannheim-Heidelberg
Paul Hennze, NABU Mannheim
Gabriele Baier, BUND Mannheim

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