Kreisgruppe Mannheim

Stellungnahme zur Radschnellverbindung Mannheim – Weinheim

Teilabschnitt von Feudenheimer Straße bis Völklinger Straße

Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom 09.03.2020 zur ursprünglichen Trassenplanung, deren grundsätzliche Einwendungen hinsichtlich sämtlicher dort beschriebenen Schutzgüter unabhängig von den nun vorliegenden Änderungen weiterhin Bestand haben.

Auch die nun geplante Baumaßnahme berührt wesentliche Belange des Landschaftsschutzgebietes Feudenheimer Au. Wir erkennen Verstöße gegen die LSG Verordnung vom 28.12.1988:

Die Unterführung verändert nachhaltig das geschützte Landschaftsbild, obwohl §4. 4 LSG-Verordnung dies ausdrücklich verbietet. Die Baumaßnahme führt bau- und anlagebedingt zum Verlust von rund 20 Bäumen, und nach §30 BNatschG geschützte Biotope wie Feldgehölz und Sandrasen sind betroffen. Das Hochgestade wird mit den durch massive Erdbewegungen bedingten Eingriffen dauerhaft verändert. Durch die Dimensionen der geplanten Unterführung in Verbindung mit den notwendigen Verlegungen zahlreicher Ver- und Entsorgungsleitungen ist 

mit Erdbewegungen von mindestens 5.000 m3 zu rechnen. Wir sehen hier einen offensichtlichen Verstoß gegen §4. 6, wonach das Hochgestade nicht verändert oder geschädigt werden darf.

- Es werden in größerem Umfang bisher unversiegelte Flächen in Anspruch genommen, obwohl vorhandene bereits versiegelte Wege in die Planung einbezogen werden könnten und den Versiegelungsgrad verringern würden. Beim Schutzgut Boden schneidet die neue Planungsvariante mit einem Anteil von 76 % neu zu versiegelnder Flächen laut Variantenvergleich in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Instituts IUS von allen untersuchten Varianten am schlechtesten ab.

Geschützte Biotope

Die veränderte Planung erhöht den Eingriff in nach §30 BNatschG geschützte Biotope. Hervorzuheben ist vor allem die anlagebedingte Inanspruchnahme von Sandrasen, der auf Spinelli gerade im Trassenbereich vorkommt. Ob von den 400m2 Sandrasen wirklich 'nur' punktuell 78m2 zerstört werden, ist schwer vorstellbar. In den nächsten beiden Jahren werden neben dem RSW noch Baumaßnahmen wie die Gestaltung des gedeckten Gangs durchgeführt, und die Erfahrung zeigt, dass die Bodeneingriffe nie so punktgenau ausgeführt werden, wie auf dem Papier geplant.

Boden und Versiegelung

Um die Bodenversiegelung zu minimieren, sollte der Bestandsweg 'In der Au' von der Feudenheimer Straße bis zur Zufahrt zum Parkplatz der Kleingartenanlage Mannheim-Käfertal mitgenutzt werden. Die neue Trasse verläuft jetzt dort parallel, und der PKW-Verkehr ist an dieser Stelle sehr gering. Bei anderen Abschnitten des RSW Mannheim-Darmstadt wird auf ähnlichen Streckenabschnitten ebenfalls die Bestandsfahrbahn verbreitert und für eine gemeinsame Nutzung angelegt. Der RSW-Standard wird damit nicht gefährdet. Damit kann auch der Wegfall von momentan 12- 19 Kleingartenparzellen weiter minimiert werden und damit Gartenbiotope und Gartenböden erhalten bleiben.

Artenschutzmaßnahme für Amphibien

In der Unterführung soll ein 5m breiter 'Naturstreifen möglichst naturnah' angelegt werden, ohne nähere Angabe, wie dieser gestaltet werden und welche Funktion er übernehmen soll. Es ist durchaus möglich, dass Tiere diese Fläche nutzen, um von Spinelli in die Au zu gelangen. Das werden nach unserer Einschätzung aber eher zufällige Nutzungen sein. Für Amphibien, wie Wechsel- oder Kreuzkröte, dürfte dieser Wanderweg nicht in Frage kommen, da das Augewässer nicht als Fortpflanzungslebensraum für die beiden Arten in Frage kommt. Sie benötigen offene Gewässer mit Rohboden und geringem Bewuchs. Solche eher temporären Gewässer sollten auf Spinelli angelegt werden.
Da der Naturstreifen keine spezielle artenschutzbezogene Zielsetzung verfolgt, halten wir die vorgeschlagene Bewässerung der Flächen für unnötig. Sie benötigt Grundwasser und Energie, was mit einer nachhaltigen Planung nicht vereinbar ist. Die eingesparten Mittel sollten in sinnvolle Artenschutzmaßnahmen investiert werden.

Ökologische Baubegleitung

Wir möchten hier noch einmal eindringlich auf die Einhaltung von Bodenschutzmaßnahmen hinweisen, um unnötige Verdichtung der bindigen Böden oder Zerstörung der hochwertigen Sandrasen zu verhindern. Also kein flächiges Befahren der angrenzenden Äcker, Wiesen und Brachen, sowie kein Befahren von nassen Böden. Bei dem gestoppten Bau der Kleingartenanlage im Winter 2019/2020 in der Au wurden die Bodenschutzmaßnahmen nicht eingehalten.
Des Weiteren sehen wir die ökologische Baubegleitung in der Pflicht, die Saatgut- und Pflanzqualitäten vor Ort auf ihre Herkunft zu kontrollieren, um die vorgeschriebenen gebietsheimischen Arten zu garantieren.

Zusammenfassung:

Im Ergebnis sehen wir in der nun vorgelegten Planungsvariante keinen so substanziellen Fortschritt im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit wertvollen unversiegelten Flächen und Biotopen in einem Landschaftsschutzgebiet, dass unsere grundsätzlichen Bedenken gegen eine Radschnellverbindung durch die Feudenheimer Au ausgeräumt wären. Daher halten wir an unserer Ablehnung dieses Vorhabens fest und verweisen auf die bereits in unserer oben erwähnten Stellungnahme genannte Alternative.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., vertreten durch den Arbeitskreis Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar schließt sich dieser Stellungnahme an.