Kreisgruppe Mannheim

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren 'Ausbau und Sanierung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX vom Kraftwerk GKM (Damm-km 0+000) bis auf Höhe der Drachenfelsstraße in MA-Lindenhof (Damm-km 3+938)'

Aktenzeichen: 202110543/67.31-SR

Der BUND Kreisverband Mannheim nimmt im Namen des BUND Landesverband Baden-Württemberg dazu wie folgt Stellung:

Die geplante Rheindammsanierung in Erdbauweise wird erhebliche Eingriffe in das FFH Gebiet 6716-341 „Rheinniederung von Philippsburg bis Mannheim“ und das EU-Vogelschutzgebiet 6616-441 „Rheinniederung Altlußheim – Mannheim“ mit sich bringen.

Die Eingriffe sind so umfangreich, da das geplante Regelprofil in Erdbauweise mit Dammverteidigungsweg landseits, Unterhaltungsberme wasserseits und baumfreier Zone beidseits des Dammes eine bis 50 m breite, baumfreie Zone bedingt. Die Vorgabe des Regierungspräsidiums, nur mit dieser Bauweise sei der Hochwasserschutz in Mannheim zu gewährleisten, wird mit dem Gutachten von Dr.-Ing. Ronald Haselsteiner „Fachgutachten zu Möglichkeiten der Eingriffsminimierung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ertüchtigung des Rheindammes RHWD XXXIX im Bereich Mannheim“ relativiert. Die Grundlage des Gutachtens basiert ebenfalls auf der Vorgabe, den Hochwasserschutz für 5000 m3/sec. Abfluss zu gewährleisten. Die alternativen Vorschläge basieren auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik und spiegeln den Stand der Technik wider.

Für den BUND ist damit eine ingenieurfachliche Grundlage geschaffen, die vorliegenden Planungen zur Sanierung des Rheinhochwasserdamms in Mannheim noch einmal grundlegend zu überarbeiten, um die mit der Erdbauweise einhergehenden Eingriffe in Flora, Fauna, Boden, Landschaft und Klima deutlich zu minimieren. Nach § 34 und § 45 BNatSchG liegen zumutbare Alternativen vor , die umfangreich geprüft werden müssen.

1. Naturschutzrechtliche Konflikte der Erdbauweise

In den vorliegenden Gutachten zum Planfeststellungsverfahren, der Umweltverträglichkeitsprüfung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung, werden die Auswirkungen auf die relevanten Tiergruppen und Biotoptypen ausführlich bearbeitet. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden die Kompensationsmaßnahmen erstellt.

Fledermäuse

Fledermäuse sind nach §44 Abs.1 BNatSchG streng geschützt. Es wurden insgesamt 9 von 21 in Baden- Württemberg vorkommenden Arten nachgewiesen, für 4 weitere Arten gab es akustische Hinweise. Mit dem Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri) und dem Großen Mausohr (Myotis myotis) sind zwei stark gefährdete Arten nachgewiesen. Es wurden zahlreiche Wochen- und Einzelquartiere gefunden, Winterquartiere sind zu erwarten.

Auwälder und Laubwald im starken Baumholzstadium sind struktur- und höhlenreich und damit hervorragende Lebensräume für Fledermäuse. Solche alten Wälder sind in absehbarer Zeit nicht zu ersetzen.

LBP:

Die im LBP festgesetzten künstlichen Quartiere (KQ1) können den Baumverlust nicht kompensieren, da Fledermäuse neue, künstliche Quartiere nur sehr zögerlich annehmen. Im neu angelegten Auwald werden die verlorenen Höhlenquartiere erst in vielen Jahrzehnten entstehen.

Der Aussage im LBP, die Kompensationsmaßnahme wirke sofort, widersprechen wir ausdrücklich.

Vögel

Alle Vogelarten sind nach BNatSchG besonders geschützt. Insgesamt 48 Vogelarten sind nachgewiesen. Die bundes- und landesweit stark gefährdeten Arten Grauspecht (Picus canus) und Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca)

machen deutlich, dass auch für die Vögel strukturreicher Wald mit Altholzbeständen vielfältige Lebensräume von besonderer Bedeutung bieten. Der streng geschützte Mittelspecht (Leiopicus medius)) gilt als Urwaldbewohner, der auf alte Eichen angewiesen ist.

LBP:

Die Verluste von Brutplätzen können mit rund 400 Nistkästen (KQ 3) nur bedingt ersetzt werden, die Maßnahmen leisten aus unserer Sicht keine Kompensation.

Amphibien

Acht der 19 in Baden-Württemberg heimischen Arten wurden nachgewiesen, der Schlauchgraben hat hier eine hervorragende Bedeutung für den Laubfrosch (Hyla arborea), den Kleinen Wasserfrosch (Rana lessonae) und den Seefrosch (Rana ridibunda). Den Verlust der Beschattung des Schlauchgrabens in Dammnähe sehen wir kritisch, da sich damit verstärktes Algenwachstum entwickeln kann, das die Qualität des Lebensraums für Amphibien verschlechtert.

LBP:

Die Anlage von Tümpeln (KO4) kann kurzfristig Ersatz schaffen.

Käfer

Das Untersuchungsgebiet mit seinem alten Baumbestand hat eine hervorragende Bedeutung für holzbewohnende Käferarten. Drei Arten des Anhang II bzw. IV der FFH Richtlinie, Heldbock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita), kommen hier vor, sowie der vom Aussterben bedrohte Körnerbock (Aegosoma scabricorne,).

Die vier Käferarten sind auf alte Bäume mit Totholz oder Mulmhöhlen angewiesen und haben einen mehr oder weniger geringen Aktionsradius.

Der Eremit beispielsweise hält sich meist im Mulm, am Stamm seines Brutbaums oder zumindest in dessen Nähe auf. Nur ca. 15 % der Tiere entfernen sich vom Mutterbaum. Ihre Dispersion beschränkt sich in der Regel auf weniger als 200 Meter.

LBP:

Der neue Hartholzauwald (KW1) wird erst in 50-80 Jahren seine Wirksamkeit erreichen, wie der Gutachter richtig formuliert. Trotzdem wird die Maßnahme als wirksame Kompensation für Eremit, Hirschkäfer und Heldbock betrachtet und damit im Einklang mit den Erhaltungszielen der FFH Arten (LBP S.103) gesehen. Auch wenn die neu bewaldete Fläche größer ist als die gerodete Fläche, kann sie den nötigen Lebensraum für die Käfer erst in vielen Jahrzehnten bieten. Für eine vom Aussterben bedrohte Art, wie der Heldbock, ist das keine geeignete Lösung. Zudem ist die Distanz von 13 km für die Population im Waldpark zu weit entfernt, es besteht kein räumlicher Zusammenhang zu der Ausgleichsfläche. Ein Überquerung des dicht besiedelten Stadtgebietes ist als unrealistisch zu betrachten.

Von daher kann die Maßnahme des LBP den Verlust von Brutbäumen nicht kompensieren.

Pflanzen und Biotoptypen

Naturdenkmal Maulbeerbaum

Naturdenkmale sind nach § 28 BNatSchG geschützt. Auf dem Rheindamm in Höhe der Weinbietstraße steht ein 110 Jahre alter, mehrstämmiger Maulbeerbaum.

Dieser Baum ist zu erhalten.

Pappeln

Pappeln haben ein sehr weit reichendes Wurzelwerk, sodass die Bäume bis zu 30 m vom Damm entfernt gerodet werden sollen.

Pappeln sind auch besonders höhlen- und strukturreich, womit sie wertvolle Lebensräume darstellen. Dass diese Pappeln ohne Kompensation im forstlichen Regelvollzug gefällt werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Dafür muss eine Kompensation erarbeitet werden, bzw. primär deren Erhalt nochmals geprüft werden.

Gefährdete Biotoptypen

Die geplante baumfreie Zone greift vor allem in den Biotoptyp Stieleichen-Ulmen-Auwald ein. Dieser Biotoptyp gilt deutschlandweit als stark gefährdet (RL 1-2) und landesweit als gefährdet (RL 2). Betroffen sind auch einige alte Flatterulmen (Ulmus laevis) mit ihren charakteristischen Brettwurzeln, die das Ulmensterben der 1980er Jahren überstanden haben. Diese sollten unbedingt erhalten bleiben und vermehrt werden, da sie vermutlich eine Resistenz gegen den Schlauchpilz besitzen, der das Ulmensterben auslöst.

Sollte die Spundwandlösung zur Anwendung kommen, plädieren wir für den Erhalt des derzeitigen Dammverlaufs in Abschnitt 3, um die Eingriffe in den bestehenden Wald landseits zu vermeiden.

Biologische Vielfalt

Unter biologischer Vielfalt versteht man nach §7Abs.1 BNatSchG 'die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen'. Arten, für die Deutschland eine hohe internationale Verantwortung hat, sind relevant für die biologische Vielfalt (nach Gruttke 2004 bzw. BfN)-UVP S.206:

  • Bechsteinfledermaus

  • Großes Mausohr

  • Mittelspecht

  • Teichfrosch

  • Heldbock

Für die beiden Fledermausarten und den Mittelspecht sind die Kompensationsmaßnahmen nur bedingt erfolgreich umzusetzen, weil sie mit künstlichen Nisthilfen erfolgen. Für den vom Aussterben bedrohten Heldbock ist die Neuanlage eines Hartholzwaldes nicht hilfreich, denn die Wirkung wird erst in 80 Jahren eintreten und kann somit kein Garant für die Erhaltung der Art sein.

Wir sehen aufgrund der langen Entwicklungszeit der Wälder und dem damit einhergehenden Verlust von Lebensräumen über viele Jahrzehnte einen Eingriff in das Schutzgut Biologische Vielfalt. Am Beispiel der Flatterulme zeigt sich auch, dass die innerartlicheVielfalt ein hohes Gut, das bei kurzfristigen, ökologischen Veränderungen ein Überleben der Art möglich machen kann.

LBP:

Dass der Gutachter im LBP (S.127) keinen Eingriff erwartet, ist für fachlich nicht begründet und wird dort auch nicht erläutert.

Der BUND sieht in dem Vorhaben eine Verschlechterung der Biologischen Vielfalt.

Boden

Baubedingt sind für die Sanierung in Erdbauweise großflächige Baustelleneinrichtungen nötig. Es werden ausgedehnte Erdmieten und sehr zahlreiche LKW-Fahrten mit entsprechenden Staub- und Lärmbelstungen nötig sein, um die Erdmassen an- und abzutransportieren. Und für die Baumfällungen muss der Waldboden befahren werden. Die damit einhergehenden Verdichtungen sind kaum zu beheben. Gerade Waldboden ist besonders empfindlich, von daher ist eine Kompensation kaum möglich (LBP S.110).

LBP:

Der Verlust von Boden wird rein rechnerisch, schutzgutübergreifend ausgeglichen.
Es sollten aber Flächen in der näheren Umgebung gesucht werden, die als Ausgleich entsiegelt werden können.

Fazit aus diesen Konflikten:

Aufgrund dieser vielfältigen Konflikte mit dem Arten- und Naturschutz sowie dem Bodenschutz ist aus Sicht des BUND die Sanierung des Rheinhochwasserdamms mit einer selbsttragenden Spundwand zu bevorzugen, da bei diesem Verfahren deutlich weniger Eingriffe zu erwarten sind.

Es ist auch zu bedenken, dass bei der 10 m breiten Baumfreien Zone sich der Waldrand verschiebt. Bäume, die ehemals im Waldinneren standen, werden einseitig besonnt und können auch ihre Standsicherheit verändern. So können auch nicht direkt betroffene Lebensräume von Käfern und Fledermäuse sich negativ verändern. Auch eine intensive Besonnung des Schlauchgrabens kann eine starke Algenbildung nach sich ziehen und so seine besondere Bedeutung für die Amphibien verlieren.

2. Anmerkungen zu den Kompensationsmaßnahmen

KW 1 Anlage von Hartholz-Auwald

Die Anlage eines Hartholz-Auwaldes im Norden ist grundsätzlich zu begrüßen. Als Kompensation (§15 Abs. 2 und § 45 Abs.7 BNatSchG) für die höhlenbewohnenden Fledermaus- und Vogelarten und die auf Starkholz angewiesenen Käferarten ist die Maßnahme jedoch nicht geeignet, da sie Ihre Wirksamkeit erst in 50-80 Jahren entfaltet (LBP S.54). Zudem ist die Distanz von rund 13 km über das Stadtgebiet zumindest für den Eremit mit seinem sehr engen Aktionsradius nicht überbrückbar ist.

Baumpflanzungen sollen immer in Klumpen, nicht in Reihen, erfolgen, um langfristig einen natürlichen Waldaufbau zu erreichen.

Es fehlen Vorschläge, wie mit dem in Baden-Württemberg stark gefährdeten (RL 2) Sardischen Hahnenfuß (Ranunculus sardous) umgegangen werden muss, der auf den Äckern vorkommt und im Hartholzwald seinen Lebensraum verliert.

KW 3 Nutzungsverzicht auf Waldbeständen

Der Nutzungsverzicht im NSG Ballauf-Wilhelmswörth ist grundsätzlich zu begrüßen. Ob die Fledermäuse die Distanz überwinden und die neuen Quartiere finden, ist ungewiss. Wir schlagen daher einen zusätzlichen Nutzungsverzicht im Waldpark vor. Es istzu erwarten, dass diese Maßnahme auch den anderen bedrohten Arten zu Gute kommt.

KW 5 Waldumbau

Der Waldumbau hin zu Eichen-Mischwald ist grundsätzlich zu begrüßen. Dieser sollte bodenschonend und kleinflächig erfolgen, um die die Auflichtung des Waldes mit ihren negativen Folgen zu reduzieren und damit die Entwicklung von Neophyten zu erschweren.

Pflanzungen sollen immer in Klumpen, nicht in Reihen, erfolgen, um langfristig einen natürlichen Waldaufbau zu erreichen.

KO1 Entwicklung und Pflege von Dauergrünland

Wir begrüßen die Entwicklung von Magerrasen, Magerwiesen und artenreichen Fettwiesen auf dem Damm. Auch wenn es zur Spundwandlösung kommen sollte, werden Grünlandanlagen, wenn auch in geringerem Maße, nötig sein.

Falls es nicht genügend Heudruschmaterial geben sollte, ist zu prüfen, ob die Arten von einem zertifizierten Fachbetrieb vermehrt werden können.

Die Pflege in den ersten beiden Jahren und die Terminierung der nötigen Schröpfschnitten sind von einem erfahrenen Büro zu übernehmen.

KQ 1 Verbesserung des Quartiersangebots für Fledermäuse

Der Verlust an Höhlen soll um das 4-fache mit künstlichen Nisthilfen ausgeglichen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Fledermäuse neue Nisthilfen nur sehr zögerlich annehmen und die geplanten Kastenquartiere nicht von allen Fledermausarten angenommen werden.

Wir schlagen vor, den Waldpark aus der forstlichen Nutzung zu nehmen und damit Altbestände und Totholz zu fördern, um so die Quartiersverluste vor Ort dauerhaft zu kompensieren. Zudem werden damit vielfältige neue Lebensräume für Insekten geschaffen und so das Nahrungsangebot für die Fledermäuse verbessert.

KQ 3 Verbesserung des Brutplatzangebots für höhlenbrütende Vögel

Vögel nehmen künstliche Nisthilfen deutlich besser an als Fledermäuse. Trotzdem wäre auch für Vögel ein forstwirtschaftlicher Nutzungsverzicht im Waldpark die bessere Variante.

3. Fazit

Die vom Vorhabensträger geplanten Eingriffe in die Natur sind vielfältig. Die Betroffenheit der Tierarten liegt fast ausschließlich bei Bewohnern von alten, strukturreichen Auwäldern:

  • Insgesamt 22 geschützte Arten werden durch die geplante Sanierung teilweise erheblich beeinträchtigt und damit Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst.

  • Es werden Lebensräume auf Jahrzehnte hin vernichtet, die biologische Vielfalt wird damit beeinträchtigt.

  • Das Schutzgut Boden wird dauerhaft beeinträchtigt.

  • Die geplanten Maßnahmen bedeuten massive Eingriffe in die nach § 30 bzw. § 33 BNatSchG geschützte Biotope von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.

Der Hochwasserschutz für die Stadt Mannheim muss gewährleistet werden, das steht außer Frage. Es sind jedoch bei der umfangreichen Betroffenheit der Schutzgüter sämtliche technischen Möglichkeiten zu prüfen, die die Eingriffe verringern können.

Die zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Naturschutz und Infrastruktur findet auch Niederschlag in dem neuen DWA-Merkblatt 507-2:

Deiche werden angelegt, um Hochwasserschutz zu gewährleisten. Diese Hauptaufgabe wird aufgrund von Flächenkonkurrenzen und Anforderungen an eine nachhaltige Raumentwicklung zunehmend mit weiteren Nutzungen überlagert. Auen mit ihren Deichen werden damit mehrdimensionaler. Zahlreiche Interessenlagen vom Naturschutz und der landschaftsbezogenen Erholung bis zur Sicherung der Eigenart der Kulturlandschaft überlagern sich und müssen in den Auenlandschaften mit ihren Deichen berücksichtigt werden. Dies stellt, auch unter Beachtung des Merkblatts DWA-M 507-1, neue Anforderungen an die Planungskultur bei der Anlage und Pflege von Deichen.

Die Anforderungen des Hochwasserschutzes, der Deichunterhaltung, des Naturschutzes, der Erholung und Entwicklung der Eigenart Kulturlandschaft sind daher genau zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie diese unterschiedlichen Belange zusammengeführt werden können. Gerade in den Flusslandschaften, in denen Flächenkonkurrenzen bestehen, müssen Lösungen vom Nebeneinander zum Miteinander gesucht werden.

Wir erwarten, dass das neue DWA-Merkblatt 507-2 in die weitere Prüfung mit einbezogen wird.

Waldentwicklung ist eine Generationenaufgabe, die verlorene Funktion kann erst nach vielen Jahrzehnten erreicht werden. Für stark und vom Aussterben bedrohte Arten kann das zu lange dauern. Daher widersprechen wir der Aussage im LBP (S.127):

Nach fachgerechter Durchführung der Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere.

Folgende artenschutzrechtliche Konflikte können deutlich minimiert werden, wenn Waldstrukturen am Rheindamm mit einer selbsttragenden Spundwand erhalten werden:

  • Verlust von gefährdeten Biotoptypen

  • Verlust von Lebensräumen mit hervorragender Bedeutung für Fledermäuse und Käfer

  • Verlust von Lebensräumen mit besonderer Bedeutung für Vögel.

  • Verlust von Quartiersbäumen und potenziellen Quartieren für streng geschützte Fledermäuse

  • Verlust von Höhlenbäumen für Vögel

  • Verlust von Brutbäumen und Verdachtsbäumen für Heldbock, Körnerbock und Eremit

Zugunsten der Hochwassersicherheit von besiedeltem Gebiet sind Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten gemäß § 44 nach § 45 Abs.7 BNatSchG zuzulassen, wenn zumutbare Alternativen fehlen. Mit dem Gutachten von Dr. Haselsteiner liegt nun eine Alternative vor.

Der BUND erwartet, dass das von Dr. Haselsteiner in Kapitel 7.3.3 formulierten alternative Ertüchtigungskonzept mit statischen Ersatzsystemen eingehend auf seine Tauglichkeit des Hochwasserschutzes geprüft wird und soweit wie möglich zur Anwendung kommt.